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Titel
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[175-176]
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Beschreibung
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175. Item n[otum] s[it] q[uod] ex morte Losan Iudei de Bunna et Rabecce uxoris eius cecidit domus (cum area retro iacente), contigua domui que dicitur 'cer misten’ versus domum civium, super Lewekin et Abraham, Saram, Gůdam et Mamůne, filios et filias eorundem, (super quemlibet et quamlibet ipsorum partem suam, ita quod iure et sine contradictione optinebunt et divertere poterunt quocunque voluerint.
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176. Item n[otum] s[it] q[uod] prenominati pueri, scilicet Lewekin, Abraham, Sara, Guda et Mamune, una cum magistro Selichmanno mundiburdo ipsorum tradiderunt et remiserunt quilibet partem suam, quam habuit in domo et area (predicta) contigua domui 'cer misten' versus domum civium, ante et retro, subtus et superius, prout ibi iacet et ubicunque ipsos in partitione attingere poterit, Iosep et Rice uxori eius et Alexandro fratri suo et Pure uxori eius, ita quod iure et sine contradictione optinebunt. Actum anno domini m°. cc°. lxxx sexto, in medio augusto.
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album
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10v
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comment
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19. August 1286, August 1286
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Bild
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Übersetzung von
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175. Ebenso sei vermerkt, daß nach dem Tode des Juden Losan aus Bonn und dessen Frau
Rebecka das an „Misthaufen“ (cer misten) genannte angrenzende Haus gegenüber
dem Bürgerhaus zusammen mit der der dahinter fallenden Fläche auf Lewekin und
Abraham, Sara, Guda und Mamune, deren Söhne und Töchter, fiel, auf jeden und jede
derselben ihr Anteil. Dies ist, was sie nach Recht vortragen (behaupten) und sie können
es hergeben (sich von ihm trennen) wem (wohin) sie wollen (werden).
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176. Ebenso sei vermerkt, daß die vorgenannten, nämlich Lewekin, Abraham, Sara, Guda
und Mamune, einig mit Magister Seligmann, dem Vormund derselben, übergaben und
überließen jeder einzelne von ihnen seinen Anteil, den er am vorgennanten Haus und
Fläche, angrenzend an das Haus genannt „Misthaufen“ (cer misten), gegenüber dem
Bürgerhaus hatte, vorne und hinten, unterhalb und oberhalb, wie es dort liegt und soweit
(wo immer) sie mit denselben innerhalb der Teilung in Verbindung stehen (sie dieselben
innerhalb der Teilung berühren können werden), dem Josef und seiner Frau Rike und
dem Alexander, seinem Bruder, und dessen Frau Pura. Dies ist, was sie nach Recht
und ohne Widerspruch vortragen (behaupten). Verhandelt im Jahre des Herrn tausend
zweihundert achtzig dem sechsen, in der Mitte des August (= Mitte August 1286).
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Abschrift von
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Wir Endesunterzeichneten bezeugen, dass das Haus, welches dem Hr. Elasar, dem Sohne des Hr. Samuel aus Bonn, gehörte, - er hatte zwei Frauen, die eine \die erste/ hiess Gutta: sie starb und hinterliess ihm einen Sohn und eine Tochter. Dann heiratete er Frau Rebecka, die Tochter des Hr. Meir ha-Kohen: er zeugte mit ihr drei Töchter. Diese sind ihre Namen: Sarah, Gutta und Maimuna. Ferner gebar sie zwei Knaben, deren Namen sind: Jehuda und Abraham. Es gehörte dem Hr. Elasar aus Bonn ein Haus, welches in der Strasse, die Engergasse genannt wird, steht. Die Ostgrenze [bildet] das Haus der Frau Jutta aus Brüssel und ihres Schwiegersohnes Süsskind, die Westgrenze das Haus, welches Miste genannt wird, die Südgrenze das Haus der Gemeinde, welches zu Hochzeiten bestimmt ist, die Nordgrenze die Strasse Engergasse. Dieses Haus innerhalb der [genannten] Grenzen gehörte dem Hr. Elasar aus Bonn und, als er starb, hinterliess er es seinen sieben Söhnen und Töchtern, die er von seinen beiden oben erwähnten Frauen hatte. die ihnen gehörigen fünf Teile an die Brüder Hr. Joseph und Hr. Alexander, die Brüder der Söhne des Hr. Jakob, nach Gesetz und Brauch des Kaufs durch einen angesehenen Vormund (Epitropos), den Rabbiner Hr. Juda, mit Beinamen Hr. Seligman, verkauft. Der Erwerb und Kauf sind nach Vorschrift durch ein angesehenes Gericht geschehen. Was wir wissen, haben wir am Montag, den bezeugen auch, dass das Haus, dessen wir oben gedachten, dass Frau Rebecka und auch der Mann, der sie geheiratet hat, Hr. Gottschalk, nichts, weder Anteil, noch Erbe an diesem Hause besitzen. Alles hier Geschriebene Auch Frau Rebecka hat einen Teil ihrer Ketubbah von der verwüsteten Stätte, die neben dem Hause des Hr. Menachem, des Sohnes des Hr. Mordechai, liegt und dem Hause des Hr. Joseph, des Sohnes des Hr. Jakob, benachbart ist, eingezogen. Und dieses Haus der Waisen des oben erwähnten Hr. Elasar wurde auf den Spruch des Gerichtes und des Vormundes zum Zwecke des Unterhalts der Waisen und ihrer Ernährung verkauft, mit allem, was ihnen daran gehörte. Dieses haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet. Denn Frau Rebecka hat ihre Ketubbah von dem Hause, das Miste genannt wird, eingezogen und es an die Herren Joseph und Alexander, Söhne des Hr. Jakob, verkauft. Ebenso ist es wahr, dass Frau Rebecka einen Teil ihrer Ketubbah von dem Haus, das Miste genannt wird, und einen Teil ihrer Ketubbah von dem brachliegenden Grundstück, das zwischen dem Haus des Hr. Menachem, Sohn des Hr. Mordechai, und dem Haus Hr. Joseph, Sohn des Hr. Jakob, liegt, verkauft hat. Dieses Grundstück das in der Mitte zwischen beiden liegt, verkauften wir an Hr. Menachem und Hr. Joseph. Es ist dagegen kein Widerspruch zu erheben. Jehuda, Sohn des Hr. Meir s.A. Jakob, Sohn des Hr. Joseph Schulbaz. Auch den Hof neben dem Hochzeitshause haben Hr. Joseph und Hr. Alexander, die Söhne des Hr. Jakob, mit dem Hause gekauft. Auch den Hof innerhalb der oben erwähnten Grenzen die oben erwähnt sind. Die Wahrheit ist es, dass das ganze Haus und der Hof ein Anteil der fünf Waisen des Hr. Elasar aus Bonn ist den Hr. Joseph und Hr. Alexander, die Söhne des Hr. Jakob, gekauft haben. Dieses haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet. Jehuda, Sohn des Hr. Meir s.A. Meir, Sohn des Märtyrers Hr. Mose s.A.. *polnisch oder russisches Patronym, Sohn von Shuli > Shulamit oder Schulsohn (Schul=Synagoge)? </p>
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Transcription
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</p> ר׳ יוסף ור׳ אלכסנדרי בני ר׳ יעקב עם הבית ואף החצר בתוך המצרים שהוזכרו לעיל אמת הוא של הבית והחצר חלק חמשה יתומי ר׳ אלעזר מבונא קנו ר׳ יוסף ור׳ אלכסנדרי בני ר׳ יעקב ועל זה כתבנו וחתמנו יהודה בר׳ מאיר /זצל\ יעקב בר׳ יוסף שולבץ מאיר בן הק׳ ר׳ משה ז׳צ׳ו׳ק׳ל׳ לנישואין מצר צפוני רשות הרבים אינגרגשא ואותו בית שבתוך המצרים היה של ר אלעזר מבונא וכשמת הניחו לשבעת הבנים והבנות משתי נשותיו שהזכרנו לעיל והנה מכרו החמשה בנים ובנות של מרת רבקה מכרו החמשה החלקים שלהם לר׳ יוסף ולר׳ אלכסנדרי האחים בני ר׳ יעקב כדת וכתורה של קניין מקח על יד אפיטרופוס חשוב הרב ר׳ יהודה מכונה ר׳ זילקמן והמקח והקניין נעשתה כתיקנו על ידי בית דין חשוב ומה שידענו כתבנו וחתמנו ??? ביום ב’ כ׳ז׳ באב שנת מ׳ו׳ לפרט אלף הששי וגם אנו מעידים שהבית שהזכרנו לעיל שמרת רבקה וגם הבעל שנשאה ר׳ גויישלק אין להם לא חלק ולא נחלה באותו בית כלל ועל כל /???\ הכתוב כאן אנו מעידים וחותמין = יקר העלוב בן הרב ר׳ שמואל הלוי /ז׳צ׳ט׳י׳ל׳ח׳ה׳ \ גם מרת רבקה גרתה כמו כן מקצת כתובתה מן החורבה שאצל בית ר׳ מנחם בר׳ מרדכי וסמוך לבית ר׳ יוסף בר׳ יעקב ובית זה של יתומי ר ׳אלעזר הנזכר לעיל נמכר על פי ב’ד’ ועל פי האפיטרפוס לצורך כי מרת רבקה גבתה כתובתה מן הבית שנקרא מישטא ומכרתו לר׳ יוסף ולר׳ אלכסנדרי בני ר׳ יעקב כמו כן אמת הוא הוא שמרת רבקה גבתה מקצת כתובתה מן הבית הנקרא מישטא ומקצת כתובתה מן החורבה קרקע שהיה מושל בין בית בר׳ מנחם בר׳ מרדכי ובין בית שלר׳ יוסף בר׳ יעקב ואותו קרקע הממוצע בניניהם קנו ר׳ מנחם ור׳ יוסף ואין להרהר בדבר שלום יהודה ב׳ר׳ יוסף ש׳ל׳לב׳ץ מאיר בן הק׳ ר׳ משה ז׳צ׳ו׳ק׳ל׳