[148]

Objekt

Titel
[148]
Beschreibung
148.
N[otum] s[it] q[uod] Seligmannus Rufus et Minna uxor eius Iudei tradiderunt et remiserunt quartam partem domus Koppellini, contigue domui Nussie, Ysaac genero suo et Hanne uxori eius filie sue, ita quod iure optinebunt. Et sciendum quod predictus Selichmannus et Minna uxor eius tradiderunt et remiserunt usumfructum quem habebant in medietate domus Koppellini antedicte Ysaac et Hanne uxori eius filie sue antedictis, ita quod iure et sine contradictione optinebunt. Actum anno domini m°. cc°. lxxx secundo, mense Iunio.
album
8
comment
01. Mai 1281
primaryImageOfPage
148.jpg
Bild
lat148.jpg
Übersetzung von
147. Vermerkt sei für die Gegenwärtigen wie für die Kommenden, daß Seligmann und dessen
Frau Minna, Juden aus Köln, nach ihrer beider Tod als Geschenk übergeben und
überlassen die Hälfte des Hauses, das „Koppelini“ genannt wird, grenzend an das Haus
„ad Nussiam“ und gelegen im Judenviertel28 vorne und hinten, unterhalb und oberhalb,
so wie es gebaut ist und soweit (wo immer) es mit demselben innerhalb der Teilung in
Verbindung steht (er dieselben innerhalb der Teilung berühren können wird), der Jüdin
Gutteline, der Tochter ihrer Tochter Hanna und ihres Schwiegersohnes Ysac, und dem
Jacobus, der der Ehemann der genannten Gutteline werden wird, dem Sohn des Mussinus
und seiner Frau Beppele, der Tochter des Süßkind aus Neuß, unter der Bedingung daß,
falls der genannte Iacobus, wenn er seine Volljährigkeit erlangt (in den Jahren seiner
Urteilskraft ankommt), Gutteline zu seiner Frau nimmt (in die Ehe führt), dann die
Hälfte des vorhergeschriebenen Hauses ihnen beiden gehört (ihrer beider sein wird).
Wenn aber der genannte Jacobus die Ehe mit derselben Gutteline ausschlägt, dann geht !!!!! Hebr. Text gehört zu 158 !!!!
Abschrift von
Wir Endesunterzeichneten bezeugen, dass Hr. Isaak, Sohn des Hr. Jakob, hat von seinem Schwiegervater Hr. Baruch Kohen, mit Beinamen Seligman, den vierten Teil des Hauses kaufte, der ihm in dem Hause übrig geblieben ist, das zwischen seinem Hause, in welchem er wohnt, und zwischen dem Haus des Bürgers Wolfram steht. Er hat es von ihm und seiner Frau, der Frau Minna, gekauft: auch erwarb er von beiden das Nutzrecht, nämlich den Wohnzins, der ihnen noch von der Hälfte dieses Hauses gehörte. Von jetzt ab sind Hr. Baruch ha-Kohen, mit Beinamen Hr. Seligman, und seine Gattin Frau Minna völlig von diesem Hause getrennt, und sie haben damit gar nichts mehr zu schaffen. Und was wir wissen, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet. Die Gemeinde Köln. Jakar, der Bescheidene, Sohn des Rabbiners Hr. Samuel ha-Levi s.A. Hr. Chajim, Sohn meines Herrn, Erziehers und Lehrers, des Rabbiners Hr. Jechiel Chefez Sahab s.A.
Transcription
אנו חתומי מטה מעידים שר׳ יצחק ב׳ר׳ יעקב קנה מחמיו ר׳ ברוך הכהן מכונה זליקמן רביע הבית שנשאר לו בבית שבין ביתו שהוא דר (בו) ובין הבית שהוא (של) וולפרומא הערון וקנאו ממנו ומאשתו מרת מינא וגם קנה משניהם הפירות שהוא שכר הדירה שהיה להם עדיין בחצי אותו הבית ומעתה ר׳ ברוך הכהן המכונה ר׳ זילקמן ואשתו מרת מינא מסולקים מאותו בית לגמרי מכל וכל ואין להם עסק עוד בו כלל וכלל ומה שידעני כתבנו וחתמנו....קהל קולוניא. יקר העלב בן הרב ר׳ שמואל הלוי ז׳צ׳ט׳ול׳ה׳ה׳ ר׳ חיים בן א׳מ׳ו׳ הרב ר׳ יחיאל יחיאל ח֗פ֗ץ֗ ז֗ה֗ב֗ ז׳ל׳ע׳.